Es hat sich seit längerem abgezeichnet: die Unzufriedenheit in Teilen der Politik und Bürgerschaft mit dem Erscheinungsbild des Otto-Wels-Platzes in der Innenstadt von Herten hat den Wunsch nach einer Umgestaltung nun – nach Auslaufen der Bindungsfrist der Fördermittel – konkret werden lassen. Eine entsprechende Beschlussvorlage durchläuft derzeit den Beratungsgang im Stadtrat.
Davon betroffen ist auch das Kunstwerk „Bodenflügel“ der Bochumer Künstlerin Dorothee Bielfeld. Es ist integraler Bestandteil der Platzgestaltung aus dem Jahr 2005 und greift einen zentralen Aspekt der Stadtentwicklung auf, nämlich die Verknüpfung von Innenstadt, Otto-Wels-Platz (bzw. Rathaus) und Schlosspark. Zur Erinnerung: bis zum Erwerb des Schlosses und des Schlossparks durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Jahr 1974 war der Park in privater Hand und für die Menschen der Stadt öffentlich nicht zugängig und auch in den Jahren danach gab es aus der Innenstadt heraus keinen zentralen Zugang, der der Bedeutung des Parks für die Stadt Rechnung getragen hätte. Erst die Gestaltung des Platzes 2005 hat die Zusammengehörigkeit dieser beiden Stadtbereiche nachhaltig sichtbar gemacht – durch die „Baumtreppe“ hinunter in den Park und eben durch die „Bodenflügel“. Die beiden Flügel schwingen sich quasi über den Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße oder verzahnen – wie in einem Reißverschluss – beide Seiten und damit symbolisch beide Stadträume. Die Arbeit ist ein ausgezeichnetes Beispiel für den Wert künstlerischer Auseinandersetzung mit dem (öffentlichen) Stadtraum, das den Betrachter anspricht und fordert, sich ebenfalls damit zu befassen.
Die Initiative STADT.KUNST hat die Bedeutung dieses Kunstwerks in ihrer Vermittlungsarbeit („Kunst.Spaziergänge“, Zeitungsveröffentlichungen, Kunstaktionen) regelmäßig zum Thema gemacht und hat dabei sehr viel positive Resonanz erfahren. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass sich in der Beschlussvorlage kein einziges Wort findet, das zu einer abwägenden Diskussion um das Kunstwerk beigetragen hätte, lediglich ein Verweis auf die Urheberrechte der Künstlerin.
Es ist den „Bodenflügen“ nicht anzulasten, dass sie durch mangelnde Pflege und Unterhaltung (symptomatisch dafür sind jüngste Abbildungen in der Lokalpresse) immer weniger Ausstrahlung entfalten konnten. Eine Reinigung der Flächen hätte die Reißverschluss-Gestaltung wieder sichtbar werden lassen. Ebenso wenig kann man ihm anlasten, dass Nutzungsverbote (z.B. Skater) und illegales Beparken seinen Beitrag zur Aufenthaltsqualität und zur Belebung des Stadtraumes eingeschränkt haben, genauso wie Fahrradabstellanlagen und bedrängende Sitzmöbel in unmittelbarem Umfeld. Zur Auswahl des viel gescholtenen Bodenbelags auf dem Otto-Wels-Platz sei zur Erinnerung angemerkt, dass er damals das einstimmige Ergebnis einer Bemusterung durch den zuständigen Fachausschuss war. Und der Verzicht auf geplante Begrünungen durch beschnittene Linden zugunsten des Erhalts eines (erkennbar wenig überlebensfähigen) Mammutbaums war politischer Wille einer breiten Ratsmehrheit.
Der Wunsch der Bevölkerung nach mehr Begrünung und mehr Belebung des Otto-Wels-Platzes ist nachvollziehbar; die Absicht der Stadt, die Gestaltung den klimatischen Herausforderungen anzupassen, ist sinnvoll und geboten. Dies muss dem Erhalt der „Bodenflügel“ aber nicht widersprechen.
Die Fläche allerdings als Parkraum zu nutzen – im Jahre 2026 – und dafür sinnstiftende Kunst im öffentlichen Raum zu opfern – also Kotflügel statt „Bodenflügel“ – macht betroffen.
Weitere Informationen finden sich in der erwähnten Sitzungsvorlage unter
https://herten.gremien.info/submission?id=20260701100023
sowie auf dieser Webseite unter
Kontakt: stadtkunst-herten@t-online.de

